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Kategorie: Solarwärme aktuell

Deutlich verbesserte Fördersätze für Solarthermie- und Biomasse-Anlagen ab 1.4.2015

13.03.2015 08:07 Uhr

Verbesserung auf der ganzen Linie - Netzwerk „Solarwärme für alle“ begrüßt verbesserte Förderung von Solarthermie- und Biomasse-Anlagen.


Das Netzwerk, das Anfang März die Kampagne „Solarwärme für alle“ gestartet hat, begrüßt die deutlich verbesserte Förderung von Solarthermie- und Biomasse-Heizungen im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP). „Ich bin angenehm überrascht“, sagt Thomas Hartmann, Sprecher des Netzwerkes von Herstellern, Systemanbietern und Solar- und Heizungsfachbetrieben. „Die Anhebung der Förderung und die Ausweitung auf weitgehend solar beheizte Ein- und Zweifamilienhäuser sind ein Signal der Bundesregierung, dass sie die Energiewende im Wärmesektor vorantreiben will. Hausbesitzer und Gewerbetreibende, die auf Heizen mit Sonne und Holz umsteigen wollen, können von den neuen Konditionen deutlich profitieren.“ Die neuen Förderkonditionen treten am 1. April 2015 in Kraft. Anträge können bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Die Verbesserung umfasst alle Bereiche: Ein- und Mehrfamilienhäuser ebenso wie Nichtwohngebäude, den Neubau und den Bestand, aber auch Warmwasseranlagen, Anlagen zur Heizungsunterstützung und für Prozesswärme im Gewerbe und in der Industrie. Im Vergleich zu der letzten Erhöhung im August 2012 sind die Fördersätze kräftig angehoben worden. So wurde die Mindestförderung für heizungsunterstützende Solarwärmeanlagen bis 14 Quadratmeter Kollektorfläche von 1.500 auf 2.000 Euro erhöht. Für größere Anlagen gibt es einen Zuschuss von 140 Euro je Quadratmeter anstatt bisher 90 Euro je Quadratmeter.

Außerdem wurde der Begriff „Gebäudebestand“ neu definiert. Als bestehende Gebäude gelten jetzt solche, bei denen seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizsystem installiert ist, das mit einer regenerativen Anlage ersetzt oder unterstützt werden soll. „Vorher war 2009 die Grenze, deshalb ist das auch eine Verbesserung“, erklärt Hartmann.

Darüber hinaus erhalten Sonnen- und Solarhäuser, die zu mindestens der Hälfte mit Solarwärme beheizt werden, im Neubau und im Bestand eine Förderung im Rahmen der Innovationsförderung. Die Einschränkung auf Sonnenhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten sowie Gewerbegebäude wurde aufgehoben. „Das freut uns besonders, weil viele von uns schon seit fünfzehn Jahren große Solarwärmeheizungen planen und bauen. Endlich erkennt die Regierung das Potenzial von großen Solarheizungen für die Wärmewende“, kommentiert Hartmann.

Auch für die, die klein anfangen wollen, gibt es Neuigkeiten. Warmwasseranlagen auf Bestandsgebäuden werden nun ebenfalls wieder im Rahmen des MAP gefördert ebenso wie die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen. Die Zuschüsse für Stückholz-, Pellets- und Hackschnitzelheizungen wurden ebenfalls deutlich angehoben.