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Kategorie: Solarwärme aktuell

BAFA erhöht Zuschuss für Vor-Ort-Beratung

25.02.2015 09:06 Uhr

Das BAFA fördert Beratungskosten für Energieberater zu 60 Prozent


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verdoppelt den Zuschuss zu den Beratungskosten durch einen Energieberater vor Ort auf 60 %. Das BAFA übernimmt maximal 800 € der förderfähigen Beratungskosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 1.100 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Dazu tritt am 1. März 2015 eine neue Förderrichtlinie des BAFA in Kraft. Mit höheren Zuschüssen zur Beratung soll die bisherige Förderung für Eigenheime verdoppelt und die Modernisierung von Wohnhäusern, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt wurde, angeregt werden.

Somit werden nun auch bisher von der Förderung ausgeschlossene Gebäude mit Baujahr ab 1995 in die Förderung eingeschlossen. Einen zusätzlichen Beratungsbonus erhalten Wohneigentümergemeinschaften, wobei Einigkeit über an Keller, Wand, Dach oder Heizung zu treffende Maßnahmen zwischen allen Eigentümern im Haus bestehen muss. Für zusätzliche Beratungskosten zur Erläuterung des Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung steuert das BAFA nochmals bis zu 500 € bei.

Der Sanierungsfahrplan des BAFA ist ebenfalls neuer Bestandteil der Förderung. Mit diesem soll schrittweise und abhängig vom Grad der Modernisierung der Energieverbrauch von Häusern gesenkt werden.